Datenschutz
Einwilligung zur Datenverarbeitung
Datenschutz:
Seit Mai 2018 gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, die für Ihre persönlichen Daten jetzt noch mehr Sicherheit und Schutz bringen. Dazu ersuchen wir Sie um Ihre Unterstützung und ihre Einwilligung, sodass wir diese Verordnung korrekt umsetzen können.
Gegenstand der Einwilligung:
Sie willigen damit ein, dass Ihre nachstehend genannten persönlichen Daten bzw. als gesetzliche® Vertreter(in) eines Musikschülers/einer Musikschülerin dessen/deren persönliche Daten für die unten genannten Empfänger offengelegt werden.
Dies Einwilligung können Sie per E‑Mail (an die auf der Vorderseite genannte E‑Mail-Adresse) jederzeit widerrufen. Ein allfälliger Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechte des Gemeindeverbands zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten, zu der er unabhängig Ihrer Einwilligung berechtigt oder verpflichtet ist. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Kategorien von personenbezogenen Daten:
Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefonnummer(n), E‑Mail-Adresse(n), Unterrichtsfach/-fächer, Unterrichtseinheit, Noten, Prüfungen der Schülerin/des Schülers.
Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer(n), E‑Mail-Adresse(n) des/der Zahlungspflichtigen.
Zweck der Verarbeitung:
- Schülerstammdatenverwaltung
- Einhebung des Schulgeldes
- Förderabwicklung mit der Förderstelle des Landes Niederösterreich
Kategorien von Empfängern:
- Verbandsangehörige Gemeinden (Albrechtsberg, Kirchschlag, Kottes, Ottenschlag, Sallingberg, Weinzierl)
- Förderstelle des Landes Niederösterreich
- NÖBV und ÖBV
- Die jeweiligen Lehrer(innen)
- Social Media
Zustimmungserklärung zu Bild- und Tonaufnahmen:
Weiters erteilen Sie hiermit für sich bzw. als gesetzliche® Vertreter(in) eines Musikschülers/einer Musischülerin die ausdrückliche Zustimmung zu Bild- und Tonaufnahmen im Rahmen des Musikschulunterrichts und bei Veranstaltungen des Musikschulverbandes. Sie erteilen für sich bzw. als gesetzliche® Vertreter(in) eines Musikschülers/einer Musischülerin die Ihr Einverständnis, dass diese Bild- und Tonaufnahmen zum Zweck der Berichterstattung in österreichische Medien (neben Printmedien auch in elektronischen Medien wie z.B. auf den Homepages der Musikschule und der verbandsangehörigen Gemeinden) veröffentlicht werden können.
Ottenschlag, im Mai 2021